Terminologische Divergenz

Autor/innen

DOI:

https://doi.org/10.67330/symwrt78

Schlagwörter:

terminology, comparative law, false friend, missing equivalent, directional pair, the scheme, value effect, basis of value, court structure, calendar era, translation

Abstract

Dasselbe englische Wort hat in verschiedenen Rechtssystemen unterschiedliche Bedeutungen, und verschiedene Systeme gliedern dasselbe Problem mit strukturell unterschiedlichem Vokabular auf. Dieser Eintrag klassifiziert die Arten, in denen die Entsprechung fehlschlägt, da diese Fehler – im Gegensatz zum Vokabular – selten sind und immer wieder auftreten: das fehlende Äquivalent, bei dem ein System das Konzept nie als einen einzigen Begriff gebildet hat; das Richtungspaar, bei dem das neutrale Substantiv des einen Systems den getrennten Wörtern des anderen Systems für Zunahme und Abnahme entspricht – oder gar keinem Substantiv, wobei die Regel durch ein Verb ausgedrückt wird; dass dasselbe Wort auf einen anderen Referenten verweist; Bezeichnungen von Institutionen, die eine Übersetzung nicht überstehen; sowie Kalenderära. Der Nachweis ergibt sich aus der Terminologie, die in Bezug auf dieses Thema mit den primären Gesetzestexten abgeglichen wurde, wobei die Ausnahmen in den Anmerkungen gekennzeichnet sind. „Das Vorhaben“ hat nirgendwo in den untersuchten Ländern ein einheitliches Äquivalent: Deutschland unterteilt es in modernen Sprachgebrauch und Rechtslehre und führt seine Nichtberücksichtigung auf die Vorwirkung der Enteignung selbst zurück; Frankreich, Spanien, Brasilien und die Türkei bezeichnen das Vorhaben jeweils unterschiedlich; russische Gesetze benennen es als Objekt und tragen die Nichtberücksichtigung in einem Verb; arabisch verfasste Gesetze unterscheiden zwischen dem ägyptisch-golfstaatlichen Substantiv und den nach französischem Vorbild gestalteten Formen des Maghreb, mit engen Regeln zur Nichtberücksichtigung, für die es keine allgemein anerkannte Sammelbezeichnung gibt. Ostasien ist dreigeteilt: Japan und Korea verfügen über echte gesetzliche Fachbegriffe, Taiwan über ein gesetzliches Hauptsubstantiv mit einer einseitigen Datumsbegrenzung anstelle einer Unberücksichtigung, und die VR China hat in den geprüften Rechtsvorschriften weder einen Fachbegriff als Bewertungsmaßstab noch ein Vorhaben zur Unberücksichtigung von Konstruktionen. „Wertwirkung“ existiert nirgendwo als gesetzlicher Substantivbegriff. Unbestätigte Formen werden abgedruckt, aber gekennzeichnet; Sprachen, die sich noch in der Überprüfung befinden, werden als Lücken markiert und nicht ausgefüllt. Der Schwerpunkt des Eintrags liegt auf der Angleichung und nicht auf der Übersetzung: Es wird ermittelt, welche Funktion ein Begriff im Ausgangssystem erfüllt, es wird herausgefunden, was diese Funktion im anderen System übernimmt, und jedes System wird in seinen eigenen Worten nebeneinander dargestellt, wobei der Vergleich dem Leser überlassen bleibt. Der Eintrag behauptet niemals, dass zwei Systeme übereinstimmen.

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Veröffentlicht

2026-10-01

Zitationsvorschlag

Terminologische Divergenz. (2026). Valuation Engineer Journal, 1(2), 115-128. https://doi.org/10.67330/symwrt78